Mitglied der Vereinigung für Jüdische Studien kann laut Satzung werden:
Auszug aus §4
(1) Die Mitgliedschaft kann erworben werden
(a) von natürlichen Personen, die auf dem Gebiet Jüdischer Studien in Forschung oder Lehre an einer Universität oder Hochschule oder entsprechend wissenschaftlich arbeitenden Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in In- und Ausland tätig sind;
(b) von juristischen Personen, d. h. von einschlägig arbeitenden Institutionen.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder per Email an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Möchten Sie Mitglied der Vereinigung für Jüdische Studien werden?
Dann füllen Sie bitte den unten angehängten Aufnahmeantrag aus und senden ihn per E-Mail oder Post an die Vereinigung für Jüdische Studien. Bitte fügen Sie Ihrem Aufnahmeantrag zudem einen kurzen (akademischen) Lebenslauf bei (Vergl. hierfür §4 Satzung der Vereinigung für Jüdische Studien e. V.).
Per Post an:
Universität Potsdam
Institut für Jüdische Studien und Religionswissenschaft
z. Hd. Vereinigung für Jüdische Studien e. V.
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Oder per E-Mail an:
vorstand-vjs(at)hotmail.de
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 35 Euro pro Jahr.
Für Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden beträgt der Mitgliedsbeitrag 20 Euro pro Jahr.
Vordrucke für die Erteilung der Einzugsermächtigung können Sie sich auf dieser Seite unten herunterladen. Alternativ zur Einzugsermächtigung können Sie selbstverständlich einen Dauerauftrag über Ihr Bankkonto einrichten.
Aufnahmeantrag
Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung für Studierende